Beschwerdepolitik

Wir beabsichtigen stets, einen außergewöhnlichen Service zu bieten. Sollte jedoch einmal etwas nicht ganz nach Wunsch verlaufen sein, möchten wir das gerne von Ihnen erfahren. Ihr Feedback hilft uns, uns zu verbessern, und gibt uns vor allem die Möglichkeit, die Dinge für Sie wieder ins Lot zu bringen.

1. Wie Sie eine Beschwerde einreichen

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser Beschwerde-Team: complaints@youlend.com.

Um uns zu helfen, Ihre Beschwerde effizient zu untersuchen und zu lösen, geben Sie bitte Folgendes in Ihrer Nachricht an:

• Ihren vollständigen Namen und Ihre Kontaktdaten

• Firmenname (falls zutreffend)

• Eine klare Beschreibung des Problems

• Wann es passiert ist

• Alle relevanten Unterlagen

2. Was passiert als Nächstes

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen, um zu versuchen, Ihre Beschwerde zu lösen. Bei komplexeren Problemen benötigen wir möglicherweise mehr Zeit für die Untersuchung. In diesem Fall werden wir Sie anrufen oder Ihnen schreiben, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Beschwerde erhalten haben, und Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden halten.

In den meisten Fällen können wir Ihre Beschwerde innerhalb von 3 bis 15 Werktagen bearbeiten. In seltenen Fällen, in denen mehr als 15 Werktage erforderlich sind, werden wir Sie darüber informieren und sind bestrebt, Ihnen spätestens 35 Werktage nach Eingang Ihrer Beschwerde eine vollständige Antwort zu geben.

Unsere Lösung wird:

- die in der ursprünglichen Beschwerde vorgebrachten Bedenken anerkennen;

- die Ergebnisse der Untersuchung darlegen; und

- die vorgeschlagene Lösung (falls zutreffend) darlegen.

3. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind

Wenn Sie unseren Beschwerdeprozess durchlaufen haben und immer noch nicht zufrieden sind, können Sie Ihren Fall unter Umständen an eine externe Stelle weiterleiten.

Wenn Sie in Deutschland sind

Können Sie sich an die dänische Finanzaufsichtsbehörde wenden:

Website: www.dfsa.dk

E-mail: finanstilsynet@ftnet.dk

Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit Beschwerden nur an die dänische Finanzaufsichtsbehörde wenden können, wenn es um Zahlungsdienstleistungen geht – das bedeutet, um die Abrechnungskonten für Händler, die von YouLend ApS betrieben und kontrolliert werden und auf die Geldbeträge von Verkaufsabwicklern oder Kartenverarbeitern zum Zweck der Rückzahlung der Händlerfinanzierung überwiesen werden können. Da die Händlerfinanzierung von YouLend nicht von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde reguliert wird, kann diese keine Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Händlerfinanzierungsvereinbarung berücksichtigen.